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B E I T R A G S- U N D G E B Ü H R E N O R D N U N G des Sportverein Reichenbach e.V.

geändert am 20. Mai 2011, 1. Juni 2011,  18. November 2011

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt alle Mitgliedsbeiträge und anfallende Gebühren, welche zur Deckung der Vereinsausgaben des Sportverein Reichenbach e.V. zu leisten sind.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

1.    Alle Mitglieder des SV Reichenbach e.V. sind beitragspflichtig. Ausgenommen sind Ehrenmitglieder gemäß Ehrenordnung.

2.    Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge für das Kalenderjahr und sind halbjährlich im Voraus zu entrichten.

3.    Die Mitglieder haben ihre Beitragsschuld gegenüber dem Schatzmeister, bei Barzahlung gegenüber dem Kassierer der Abteilung, zu begleichen.

4.    Die Mitglieder haben die Mitgliedsbeiträge für das erste Halbjahr bis zum 28.02. des Kalenderjahres und für das 2. Halbjahr bis zum 30.09. zu begleichen.

5.    Der Mitgliedsbestand bildet die Grundlage des abzurechnenden Mitgliedsbeitrages.

6.    Für die zweimalige schriftliche Mahnung gemäß Satzung gegenüber säumigen Beitragszahlern ist der Schatzmeister verantwortlich.

7.    Beitragsarten und Beitragshöhe

       Grundbeitrag für alle Mitglieder für 1 Jahr (gültig ab 01.01.2012)

                             Erwachsene                            72,00 Euro

                             Jugendliche (14-18 Jahre)      54,00 Euro

                             Kinder (bis 13 Jahre)              48,00 Euro

       Mitgliedsbeiträge für passive Mitglieder (Mitglieder ohne Beteiligung am Trainings- und Wettkampfbetrieb) für 1 Jahr(gültig ab 01.01.2012)

                             Erwachsene                            36,00 Euro

7.3. Aufnahmegebühr

                             Erwachsene                            3 Euro

                             Kinder, Jugendliche                2 Euro

7.4. Zusätzliche Beiträge kann jede Abteilung zur Deckung ihrer eigenen spezifischen Unkosten beschließen und erheben.

8.    Die Verwendung der Beiträge regelt die Finanzordnung und wird mit dem jährlichen Haushalt beschlossen.

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsart

1.    Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich im Voraus zu zahlen, d. h. am 28.02. für das erste halbe Jahr und am 30.09. für das zweite halbe Jahr.

2.    Als Zahlungsart wird die Einzelüberweisung nach gestelltem schriftlichem Beitragsbescheid vorgesehen. Barzahlung sowie das Lastschrifteneinzugsverfahren sind weitere Möglichkeiten der Beitragszahlung.

3.    Verzug

       In Verzug mit ihrem Mitgliedsbeitrag geraten alle Mitglieder, deren Einzahlung beim Kassierer der Abteilung bzw. deren Gutschrift auf dem Konto des Sportverein Reichenbach e.V. nicht bis zum 28.02. für das erste Halbjahr bzw. bis zum 30.09. für das zweite Halbjahr erfolgt.

       Im Falle des Verzugs erhebt der Sportverein Reichenbach e.V. einen Säumniszuschlag von 2,00 Euro je Monat zuzüglich aller entstehenden Bankspesen (gegenüber dem Verursacher):

       Sollten die unter 3.1. genannten Termine ohne Zahlung verstreichen, wird das Mahnverfahren eingeleitet, d. h.

                           1. Mahnung mit neuem Zahlungsziel 15.03. bzw. 15.10.

                           danach 2. Mahnung mit neuem Zahlungsziel 31.03. bzw. 31.10.

     Mahnungen sind immer schriftlich dem Mitglied anzuzeigen.

     Nach Verstreichen des Zahlungszieles der 2. Mahnung ohne Zahlung des vollständigen Halbjahresbeitrags kann der Vorstand entsprechend § 4 (3) der Satzung die Beendigung der Mitgliedschaft herbeiführen.

     Für Neumitglieder besteht für den ersten Beitrag eine Vorschusspflicht. Der erste Halbjahresbeitrag ist unaufgefordert gleichzeitig mit der Anmeldung durch Barzahlung oder Überweisung auf das Konto des Sportverein Reichenbach e. V. zu entrichten. Der Aufnahmeantrag wird erst nach Gutschrift bearbeitet.

§ 4 Gebühren für die Nutzung des Sportplatzes

1.    Der Sportverein Reichenbach e.V. erhebt für die Nutzung des Sportplatzes bzw. der dort befindlichen Gebäude neben dem normalen Trainings- und Wettkampfbetrieb Nutzungsgebühren.

2.    Es besteht die Möglichkeit der Mietung

       a) des Klubraumes mit dazugehöriger Terrasse ;

       b) des gesamten Sportplatzes mit sämtlichen dazugehörigen Gebäude

3.    Gebührenhöhe

       Für die Nutzung für geschlossene Veranstaltungen von Privatpersonen und Unternehmen

       Klubraum mit Terrasse für Vereinsmitglieder 25 Euro Klubraum mit Terrasse für Nichtmitglieder 30 Euro. Für die Nutzung des gesamten Sportplatzes mit sämtlichen dazugehörigen Gebäuden werden die Gebühren für den jeweiligen Einzelfall ausgehandelt.

4.   Kaution

4.1. Für eventuell während der Nutzung entstehende kleinere Schäden wird eine Kautionszahlung erhoben: Klubraum mit Terrasse   25 Euro

       Die Kaution für die Nutzung des gesamten Sportplatzes wird (wie Punkt 3.2.) im Einzelfall ausgehandelt

4 2. Wird die Mietsache ohne Mängel nach der Nutzung wieder zurückgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Kaution.

4.3. Größere Schäden (über oben genannter Kautionsbeträge) werden nach Aufwand dem Nutzer berechnet.

5.    Für die Vermietung sowie Einziehung der in § 4 genannten Gebühren und Kautionen ist verantwortlich der Vereinspräsident bzw. eine durch den Vorstand festgelegte Person.

6.    Die eingezogenen Gebühren sind gegenüber dem Schatzmeister abzurechnen und werden der Allgemeinen Rücklage (Vorstand) zugeordnet.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt rückwirkend zum Stand 25.04.2007 in Kraft.

Sportverein Reichenbach e.V. vertreten durch

Präsident Andreas Schneider

 

 

Bankverbindung:

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

IBAN: DE 25 85050100 0030001854
BIC: WELADED1GRL