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J U G E N D O R D N U N G des Sportverein Reichenbach e.V.

Stand 25.04.2007

  

§ 1       Sportverein Reichenbach e. V.

 Mitglieder der Jugendabteilung des SV Reichenbach e. V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen des SV Reichenbach e. V. sowie die gewählten Mitarbeiter der Jugendabteilung.

 

§ 2       Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die  Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

Aufgaben der Jugendabteilung sind:

 

            2.1.      In Bezug auf die Jugendlichen:

 

            Im sportlichen Bereich ist ein sinnvolles Angebot zu entwickeln und anzubieten.

 

            Freizeitgestaltung:

 

            Geselligkeit (Disco, Open Air, Sportspiele)

            Jugendbildung (Diskussionen mit anderen Sportlern o. ä.)

            Wecken und Fördern des Engagements im Bereich:

            Jugendpolitik in Form der Mitbestimmung

            Jugendsozialarbeit in Form von Sport mit anderen Gruppierungen

            Sportpolitik wie Leistungssport – Breitensport

            Öffentlichkeitsarbeit wie Heimatrundschau, Schaukasten

 

            2.1.2.   Gestaltung einer offenen Jugendarbeit:

 

            Öffnung des Vereins für Nichtmitglieder Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen aus dem sportlichen und nicht sportlichen Bereich

 

            2.1.3.   Die Jugendarbeit muss die Persönlichkeitsbildung der Jugendlichen unterstützen.

 

            2.2.      In Bezug auf die erwachsenen Mitglieder

 

            Verwirklichung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und    Erwachsenen des Sportvereins.

 

            2.3.      In Bezug auf die Vereinsführung

 

            Der Jugendleiter ist Mitglied der SV-Leitung, der Informationsfluss innerhalb des SV ist damit             gewährleistet.

 

            2.4.      In Bezug auf den fachlichen Bereich

 

            Den Jugendlichen ist eine Mitarbeit/Verantwortung innerhalb der Sportgruppe zu         gewähren. Sie werden aktiv in die Planung und Durchführung einbezogen.

 

 

 

§ 3       Organe

            Die Organe der Jugend sind innerhalb des SV Reichenbach e. V.

 

            die Jugendvollversammlung

            der Jugendausschuss

            der Jugendvorstand

 

 

§ 4       Jugendvollversammlung

            Die Jugendvollversammlung ist das Organ der Jugend des SV Reichenbach e. V.

            Sie besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung des SV Reichenbach e.V.

            Die ordentliche Jugendvollversammlung findet 4 bis 8 Wochen vor der Hauptversammlung      statt. Einberufung, Abstimmung analog der Vereinssatzung.

 

            4.2.      Die Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:

 

            4.2.1.   Beratung von Grundsatzfragen

 

            4.2.2.   Beschluss von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes

 

            4.2.3.   Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes und des Kassenberichtes

 

            4.2.4.   Beschluss über die Jahresrechnung und den Haushaltsvorschlag

 

            4.2.5.   Entlastung des Jugendvorstandes

 

            4.2.6.   Änderung der Jugendordnung

 

            4.3.      Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen des SV Reichenbach ab dem 7. bis                21. Lebensjahr

 

 

§ 5       Vereinsjugendausschuss

            5.1.      Der Vereinsjugendausschuss setzt sich zusammen aus

 

            5.1.1.   den Mitgliedern des Vereinsjugendvorstandes

 

            5.1.2.   dem Jugendsprecher

 

            5.1.3.   dem Jugendleiter

 

            5.2.      der Vereinsjugendausschuss tritt 1 mal jährlich zusammen

 

            5.3.      bei Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme

           

            5.4.      ihm obliegt

 

die Beratung von grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit Berufung neuer Mitarbeiter für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Jugendvorstandes

 

 

§ 6       Vereinsjugendvorstand

            6.1.      der Vereinsjugendvorstand setzt sich zusammen aus

           

                        dem Vereinsjugendleiter

 

                        dem Vereinsjugendsprecher

 

                        jugendlicher Beisitzer

 

                        Altersbegrenzung 14 bis 21 Jahre

 

            6.2       . ihm obliegt

 

                        die Erledigung der laufenden Geschäfte

 

                        Einsatz von Arbeitsgruppen für besondere Aufgaben

 

            6.3.      Abstimmungen erfolgen analog des Vorstandes

 

 

§ 7       Organe

            jede Abteilung hat einen Jugendleiter (Abt. mit Nachwuchsbereich)

 

 

Jugendleiter des SV Reichenbach: