SV Reichenbach - Nieskyer Straße 31, 02894 Reichenbach OL | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | KONTAKT | GÄSTEBUCH
Stand 25.04.2007
§ 1 Sportverein Reichenbach e. V.
Mitglieder der Jugendabteilung des SV Reichenbach e. V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen des SV Reichenbach e. V. sowie die gewählten Mitarbeiter der Jugendabteilung.
§ 2 Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
Aufgaben der Jugendabteilung sind:
2.1. In Bezug auf die Jugendlichen:
Im sportlichen Bereich ist ein sinnvolles Angebot zu entwickeln und anzubieten.
Freizeitgestaltung:
Geselligkeit (Disco, Open Air, Sportspiele)
Jugendbildung (Diskussionen mit anderen Sportlern o. ä.)
Wecken und Fördern des Engagements im Bereich:
Jugendpolitik in Form der Mitbestimmung
Jugendsozialarbeit in Form von Sport mit anderen Gruppierungen
Sportpolitik wie Leistungssport – Breitensport
Öffentlichkeitsarbeit wie Heimatrundschau, Schaukasten
2.1.2. Gestaltung einer offenen Jugendarbeit:
Öffnung des Vereins für Nichtmitglieder Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen aus dem sportlichen und nicht sportlichen Bereich
2.1.3. Die Jugendarbeit muss die Persönlichkeitsbildung der Jugendlichen unterstützen.
2.2. In Bezug auf die erwachsenen Mitglieder
Verwirklichung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und Erwachsenen des Sportvereins.
2.3. In Bezug auf die Vereinsführung
Der Jugendleiter ist Mitglied der SV-Leitung, der Informationsfluss innerhalb des SV ist damit gewährleistet.
2.4. In Bezug auf den fachlichen Bereich
Den Jugendlichen ist eine Mitarbeit/Verantwortung innerhalb der Sportgruppe zu gewähren. Sie werden aktiv in die Planung und Durchführung einbezogen.
§ 3 Organe
Die Organe der Jugend sind innerhalb des SV Reichenbach e. V.
die Jugendvollversammlung
der Jugendausschuss
der Jugendvorstand
§ 4 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das Organ der Jugend des SV Reichenbach e. V.
Sie besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung des SV Reichenbach e.V.
Die ordentliche Jugendvollversammlung findet 4 bis 8 Wochen vor der Hauptversammlung statt. Einberufung, Abstimmung analog der Vereinssatzung.
4.2. Die Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
4.2.1. Beratung von Grundsatzfragen
4.2.2. Beschluss von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes
4.2.3. Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes und des Kassenberichtes
4.2.4. Beschluss über die Jahresrechnung und den Haushaltsvorschlag
4.2.5. Entlastung des Jugendvorstandes
4.2.6. Änderung der Jugendordnung
4.3. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen des SV Reichenbach ab dem 7. bis 21. Lebensjahr
§ 5 Vereinsjugendausschuss
5.1. Der Vereinsjugendausschuss setzt sich zusammen aus
5.1.1. den Mitgliedern des Vereinsjugendvorstandes
5.1.2. dem Jugendsprecher
5.1.3. dem Jugendleiter
5.2. der Vereinsjugendausschuss tritt 1 mal jährlich zusammen
5.3. bei Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme
5.4. ihm obliegt
die Beratung von grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit Berufung neuer Mitarbeiter für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Jugendvorstandes
§ 6 Vereinsjugendvorstand
6.1. der Vereinsjugendvorstand setzt sich zusammen aus
dem Vereinsjugendleiter
dem Vereinsjugendsprecher
jugendlicher Beisitzer
Altersbegrenzung 14 bis 21 Jahre
6.2 . ihm obliegt
die Erledigung der laufenden Geschäfte
Einsatz von Arbeitsgruppen für besondere Aufgaben
6.3. Abstimmungen erfolgen analog des Vorstandes
§ 7 Organe
jede Abteilung hat einen Jugendleiter (Abt. mit Nachwuchsbereich)
Jugendleiter des SV Reichenbach: